Als Anwaltsnotar ist Herr RA Schwarz zugleich Rechtsanwalt und übt zwei verschiedene Berufe gleichzeitig aus, die in ihrer Ausrichtung durchaus verschieden sind: Während der Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten vertritt, ist der Notar ein neutraler Sachwalter der Beteiligten.
Der Anwaltsnotar darf grundsätzlich nicht in Angelegenheiten tätig werden, in denen er oder die Partner der Rechtsanwaltskanzlei, der er angehört, bereits für einen der Urkundsbeteiligten tätig waren oder noch tätig sind (Vorbefassungsverbot).
Der Notar ist keiner Weisung unterworfen und unterliegt lediglich der Bindung an Recht und Gesetz. Er nimmt staatliche Aufgaben wahr und hat ein öffentliches Amt inne.
Dieses wird geprägt von Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und der Verpflichtung zur Amtsausübung.
Als Notar ist Herr Schwarz zuständig für die Ausarbeitung und Beurkundung von Rechtsvorgängen aller Art sowie die Beratung der Beteiligten in allen privaten und gewerblichen Bereichen der Gestaltung rechtlicher Sachverhalte.
So gehören zu seiner Tätigkeit Beurkundungen jeder Art, beispielsweise
- Kauf- und Übertragungsverträge von Immobilien, Schenkungs- und Übertragungsverträge unter Einbeziehung von Nießbrauchs- und anderen Rechten,
- Gesellschaftsverträge, Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH, Gesellschafterbeschlüsse, Änderungen und Umwandlungen in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts,
- die Gestaltung und Beurkundung von Testamenten sowie Ehe- und Erbverträgen
- Erbbaurechtsverträge,
- die Bildung von und Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum,
- die Bestellung von Belastungen, wie Dienstbarkeiten, Reallasten, Grundpfandrechte,
- Vollmachten jeder Art, Schuldanerkenntnisse, Anmeldungen zu Registern,
- Patientenverfügungen,
- Lebensbescheinigungen, Vermögensverzeichnisse, Eidesstattliche Versicherungen,
- die Ausstellung von Bescheinigungen, die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sowie die Beratung der Beteiligten,
- die Übernahme von Treuhand- und Verwahrungsgeschäften, soweit zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
Der Einsatz moderner Technik und ebenso flexible wie belastbare Mitarbeiterinnen gewährleisten eine zeitnahe und zuverlässige Bearbeitung aller Urkundsaufträge. Die vorherige Übersendung von Entwürfen ist selbstverständlich. Eine Vereinbarung kurzfristiger Termine ist möglich.

